Kleingartenverein Erholung und Frieden Stralsund e.V.
 
 


Ab sofort sind alle Termine im Bereich Kalender zu finden


 

 


 

Liebe Gartenfreunde

Hinter dem Bauzaun handelt es sich um fremdes Eigentum an Grund und Boden.

Das hier stattgefundenen illegale Entsorgen von Müll jeglicher Art muss aufhören, bevor es zu einer Anzeige gegen unseren Verein kommt!!!

Achtung:

Das unberechtigte Entsorgen von Müll ist strengsten verboten und wird strafrechtlich verfolgt.


Der Vorstand 

(Kleingartenverein Erholung und Frieden)

 


Gewächshaus im Kleingarten

Gewächshaus im Kleingarten
Ein Mitglied eines Kleingartenvereins darf keinerlei Bauten ohne Genehmigung des KGV­Vorstandes vornehmen.
Dazu gehören auch die Genehmigungen zum Aufstellen eines Kleingewächshauses.
Da die Größenvorgaben im BKleingG nicht vorgeschrieben sind, werden die
Gewächshausgrößen vom Verpächter und entsprechend der Gartengröße festgelegt.
Zusätzlich sind die entsprechenden Regelungen der Landesbauordnung M-V zu
berücksichtigen.
Somit legt der Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund e.V. als Verpächter folgendes fest:
Bei bis zu 400qm Gartengröße darf die Größe eines Kleingewächshauses max. 12qm
Grundfläche und einer max. Firsthöhe von 2,50m nicht überschreiten.
Beträgt die Gartengröße über 400qm, kann die max. Größe eines Gewächshauses 14qm und einer max. Firsthöhe von 2,50m betragen.
Der Abstand zur Gartengrenze muss mindestens. 2m betragen, wenn diese unterschritten wird, muss der Abstand mit schriftlicher Genehmigung des Nachbarpächters mindestens 1 m betragen.
Kleingewächshäuser dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie der Erzeugung von
Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf dienen.
Wird eine Zweckentfremdung festgestellt, muss der Vorstand ein Rückbau des
Gewächshauses verlangen, weil es nicht mehr der kleigärtnerischen Nutzung dient,
sondern als zusätzliches Nebengebäude eingestuft wird.

 

Schreiben zum Download